Steuerzahler begleichen ihre Schuld beim Finanzamt besser nicht in bar. Denn in diesem Fall können Gebühren anfallen. Foto: Daniel Reinhardt
Daniel Reinhardt
Steuerzahler begleichen ihre Schuld beim Finanzamt besser nicht in bar. Denn in diesem Fall können Gebühren anfallen. Foto: Daniel Reinhardt
Daniel Reinhardt
5. Juni 2018
Steuerzahler begleichen ihre Schuld beim Finanzamt besser nicht in bar. Denn in diesem Fall können Gebühren anfallen. Foto: Daniel Reinhardt