Auch dem Finanzamt können Fehler passieren. Erfasst es zum Beispiel die Einnahmen des Steuerzahlers zu niedrig, darf der Bescheid im Nachhinein nicht geändert werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl Hans-Jürgen Wiedl

Auch dem Finanzamt können Fehler passieren. Erfasst es zum Beispiel die Einnahmen des Steuerzahlers zu niedrig, darf der Bescheid im Nachhinein nicht geändert werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)