Unwetterschäden, die nicht schon von einer Versicherung übernommen wurden, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa Peter Endig

Unwetterschäden, die nicht schon von einer Versicherung übernommen wurden, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa

Peter Endig

(dpa)