Unwetterschäden, die nicht schon von einer Versicherung übernommen wurden, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa
Peter Endig
Unwetterschäden, die nicht schon von einer Versicherung übernommen wurden, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa
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5. September 2017
Unwetterschäden, die nicht schon von einer Versicherung übernommen wurden, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa