Eigentümer können die Anfahrten zu Mietwohnungen steuerlich geltend machen. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel das Ablesen des Zählerstandes. Foto: Karl-Josef Hildenbrand Karl-Josef Hildenbrand

Eigentümer können die Anfahrten zu Mietwohnungen steuerlich geltend machen. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel das Ablesen des Zählerstandes. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Karl-Josef Hildenbrand

(dpa)