Kinderbetreuung ist steuerlich absetzbar, Freizeitgestaltung wie Ferienlager jedoch nicht. Foto: Jens Büttner/Symbolbild Jens Büttner

Kinderbetreuung ist steuerlich absetzbar, Freizeitgestaltung wie Ferienlager jedoch nicht. Foto: Jens Büttner/Symbolbild

Jens Büttner

(dpa)