Hier ist der Vermietungswille eindeutig erkennbar. Deshalb kann der Vermieter hier die laufenden Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
Hier ist der Vermietungswille eindeutig erkennbar. Deshalb kann der Vermieter hier die laufenden Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
18. Juli 2017
Hier ist der Vermietungswille eindeutig erkennbar. Deshalb kann der Vermieter hier die laufenden Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen. Foto: Andrea Warnecke