Hier ist der Vermietungswille eindeutig erkennbar. Deshalb kann der Vermieter hier die laufenden Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen. Foto: Andrea Warnecke Andrea Warnecke

Hier ist der Vermietungswille eindeutig erkennbar. Deshalb kann der Vermieter hier die laufenden Kosten der Wohnung von der Steuer absetzen. Foto: Andrea Warnecke

Andrea Warnecke

(dpa)