Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel Armin Weigel

Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel

Armin Weigel

(dpa)