Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
9. Dezember 2016
Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid vom Finanzamt. Wird dieser nachtrräglich geändert, darf dies nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Foto: Armin Weigel