Selbstständige und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können das Geld wiederbekommen. Anträge für in Großbritannien gezahlte Beiträge sollten bis Mitte März gestellt sein. Foto: Michael Kappeler
Michael Kappeler
Selbstständige und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können das Geld wiederbekommen. Anträge für in Großbritannien gezahlte Beiträge sollten bis Mitte März gestellt sein. Foto: Michael Kappeler
Michael Kappeler
14. März 2019
Selbstständige und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können das Geld wiederbekommen. Anträge für in Großbritannien gezahlte Beiträge sollten bis Mitte März gestellt sein. Foto: Michael Kappeler