Selbstständige und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können das Geld wiederbekommen. Anträge für in Großbritannien gezahlte Beiträge sollten bis Mitte März gestellt sein. Foto: Michael Kappeler Michael Kappeler

Selbstständige und Freiberufler, die ihre Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können das Geld wiederbekommen. Anträge für in Großbritannien gezahlte Beiträge sollten bis Mitte März gestellt sein. Foto: Michael Kappeler

Michael Kappeler

(dpa)