Arbeitnehmer können versuchen auf ausgezahlten Urlaub einen ermäßigten Steuersatz zu zahlen. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/zb/dpa Hans-Jürgen Wiedl

Arbeitnehmer können versuchen auf ausgezahlten Urlaub einen ermäßigten Steuersatz zu zahlen. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/zb/dpa

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)