Verbraucher sollten die Steuerbegünstigung für Abfindungen geltend machen und das Finanzamt auf die anhängige Revision hinweisen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
jens_Schierenbeck
Verbraucher sollten die Steuerbegünstigung für Abfindungen geltend machen und das Finanzamt auf die anhängige Revision hinweisen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
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12. Juli 2017
Verbraucher sollten die Steuerbegünstigung für Abfindungen geltend machen und das Finanzamt auf die anhängige Revision hinweisen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn