Immobilienbesitzer können den Aufwand zur Instandsetzung eines denkmalgeschützen Gebäudes von der Steuer absetzen. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Immobilienbesitzer können den Aufwand zur Instandsetzung eines denkmalgeschützen Gebäudes von der Steuer absetzen. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)