Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa Jens Büttner

Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa

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(dpa)