Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner
Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa
Jens Büttner
17. Mai 2017
Prozesskosten im Erbschaftsstreit fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und können steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Jens Büttner/dpa