Für einen Verstorbenen muss unter Umständen eine letzte Steuererklärung gemacht werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl Hans-Jürgen Wiedl

Für einen Verstorbenen muss unter Umständen eine letzte Steuererklärung gemacht werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)