Eine Steuerbefreiung gibt es für Immobilien-Erben meist nur, wenn sie das Wohneigentum als Lebensmittelpunkt nutzen. Foto: Schierenbeck/Wenda
Schierenbeck/Wenda
Eine Steuerbefreiung gibt es für Immobilien-Erben meist nur, wenn sie das Wohneigentum als Lebensmittelpunkt nutzen. Foto: Schierenbeck/Wenda
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9. Dezember 2016
Eine Steuerbefreiung gibt es für Immobilien-Erben meist nur, wenn sie das Wohneigentum als Lebensmittelpunkt nutzen. Foto: Schierenbeck/Wenda