Eine Steuerbefreiung gibt es für Immobilien-Erben meist nur, wenn sie das Wohneigentum als Lebensmittelpunkt nutzen. Foto: Schierenbeck/Wenda Schierenbeck/Wenda

Eine Steuerbefreiung gibt es für Immobilien-Erben meist nur, wenn sie das Wohneigentum als Lebensmittelpunkt nutzen. Foto: Schierenbeck/Wenda

Schierenbeck/Wenda

(dpa)