Die Entfernungspauschale gilt nur für eine Wegstrecke – selbst dann, wenn Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen stattfinden. Foto: Michael Kappeler/dpa Michael Kappeler

Die Entfernungspauschale gilt nur für eine Wegstrecke – selbst dann, wenn Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen stattfinden. Foto: Michael Kappeler/dpa

Michael Kappeler

(dpa)