Die Entfernungspauschale gilt nur für eine Wegstrecke – selbst dann, wenn Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen stattfinden. Foto: Michael Kappeler/dpa
Michael Kappeler
Die Entfernungspauschale gilt nur für eine Wegstrecke – selbst dann, wenn Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen stattfinden. Foto: Michael Kappeler/dpa
Michael Kappeler
6. Oktober 2017
Die Entfernungspauschale gilt nur für eine Wegstrecke – selbst dann, wenn Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen stattfinden. Foto: Michael Kappeler/dpa