Früher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen. Nun wurden Monatspauschalen eingeführt. Foto: Susann Prautsch/dpa Foto: Susann Prautsch/dpa
Susann Prautsch
Früher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen. Nun wurden Monatspauschalen eingeführt. Foto: Susann Prautsch/dpa Foto: Susann Prautsch/dpa
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20. Dezember 2017
Früher mussten Arbeitnehmer die Höhe der erstattungsfähigen Stromkosten nachweisen. Nun wurden Monatspauschalen eingeführt. Foto: Susann Prautsch/dpa Foto: Susann Prautsch/dpa