Wer mit der Vermietung von Wohnraum zusätzliche Leistungen anbietet, kann zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet werden. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Wer mit der Vermietung von Wohnraum zusätzliche Leistungen anbietet, kann zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet werden. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)