Für das Ehrenamt kann die Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform abgegeben werden. Die Tätigkeit darf mit nicht mehr als jährlich maximal 720 Euro beziehungsweise 2400 Euro als Übungsleiter entlohnt werden. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Für das Ehrenamt kann die Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform abgegeben werden. Die Tätigkeit darf mit nicht mehr als jährlich maximal 720 Euro beziehungsweise 2400 Euro als Übungsleiter entlohnt werden. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)