Hat ein Ehepartner eine Behinderung, kann der andere den Pauschalbetrag in seiner Einkommenssteuererklärung anteilig nutzen. Foto: Armin Weigel Armin Weigel

Hat ein Ehepartner eine Behinderung, kann der andere den Pauschalbetrag in seiner Einkommenssteuererklärung anteilig nutzen. Foto: Armin Weigel

Armin Weigel

(dpa)