Hat ein Ehepartner eine Behinderung, kann der andere den Pauschalbetrag in seiner Einkommenssteuererklärung anteilig nutzen. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
Hat ein Ehepartner eine Behinderung, kann der andere den Pauschalbetrag in seiner Einkommenssteuererklärung anteilig nutzen. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
4. April 2018
Hat ein Ehepartner eine Behinderung, kann der andere den Pauschalbetrag in seiner Einkommenssteuererklärung anteilig nutzen. Foto: Armin Weigel