Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben. Foto: Armin Weigel/dpa A3528 Armin Weigel

Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben. Foto: Armin Weigel/dpa

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(dpa)