Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben. Foto: Armin Weigel/dpa
A3528 Armin Weigel
Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben. Foto: Armin Weigel/dpa
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24. Mai 2017
Bei intakter Ehe muss das Finanzamt den Splittingtarif akzeptieren, auch wenn beide Partner räumlich getrennt leben. Foto: Armin Weigel/dpa