Steuerzahler können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Allerdings wird das schwierig, wenn beide Wohnungen in derselben Stadt liegen. Foto: Jens Schierenbeck
Jens_Schierenbeck
Steuerzahler können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Allerdings wird das schwierig, wenn beide Wohnungen in derselben Stadt liegen. Foto: Jens Schierenbeck
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14. Februar 2018
Steuerzahler können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Allerdings wird das schwierig, wenn beide Wohnungen in derselben Stadt liegen. Foto: Jens Schierenbeck