Steuerzahler können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Allerdings wird das schwierig, wenn beide Wohnungen in derselben Stadt liegen. Foto: Jens Schierenbeck Jens_Schierenbeck

Steuerzahler können eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Allerdings wird das schwierig, wenn beide Wohnungen in derselben Stadt liegen. Foto: Jens Schierenbeck

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(dpa)