Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck Jens Schierenbeck

Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck

Jens Schierenbeck

(dpa)