Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck
Jens Schierenbeck
Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck
Jens Schierenbeck
9. Dezember 2016
Liegen Erst- und Zweitwohnung in derselben Stadt, aber das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann kann der Steuerzahler seinen Fall beim Finanzgericht prüfen lassen. Foto: Jens Schierenbeck