Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn Jens_Schierenbeck

Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn

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(dpa)