Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
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Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
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14. Juni 2017
Steuerzahler sollen die Einrichtungskosten für die Zweitwohnung in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn