Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt. Foto: Carsten Hoefer Carsten Hoefer

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt. Foto: Carsten Hoefer

Carsten Hoefer

(dpa)