Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt. Foto: Carsten Hoefer
Carsten Hoefer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt. Foto: Carsten Hoefer
Carsten Hoefer
4. März 2019
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Ein Minijob mit Vollzeit-Dienstauto für die Ehefrau wird steuerlich nicht anerkannt. Foto: Carsten Hoefer