Für Gesundheitskosten können Steuerzahler eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Ausgaben nicht mehr zumutbar sind. Das gilt auch bei einer Bündelung der Kosten. Foto: Tobias Hase Tobias Hase

Für Gesundheitskosten können Steuerzahler eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Ausgaben nicht mehr zumutbar sind. Das gilt auch bei einer Bündelung der Kosten. Foto: Tobias Hase

Tobias Hase

(dpa)