Für Gesundheitskosten können Steuerzahler eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Ausgaben nicht mehr zumutbar sind. Das gilt auch bei einer Bündelung der Kosten. Foto: Tobias Hase Tobias Hase
Für Gesundheitskosten können Steuerzahler eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Ausgaben nicht mehr zumutbar sind. Das gilt auch bei einer Bündelung der Kosten. Foto: Tobias Hase Tobias Hase
20. November 2017
Für Gesundheitskosten können Steuerzahler eine außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn die Ausgaben nicht mehr zumutbar sind. Das gilt auch bei einer Bündelung der Kosten. Foto: Tobias Hase