Aus und vorbei: Wenn sich Ehepartner scheiden lassen, kostet das Geld. Diese Kosten können sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Patrick Pleul

Aus und vorbei: Wenn sich Ehepartner scheiden lassen, kostet das Geld. Diese Kosten können sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Patrick Pleul

(dpa)