Aus und vorbei: Wenn sich Ehepartner scheiden lassen, kostet das Geld. Diese Kosten können sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Patrick Pleul
Aus und vorbei: Wenn sich Ehepartner scheiden lassen, kostet das Geld. Diese Kosten können sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Patrick Pleul
16. August 2017
Aus und vorbei: Wenn sich Ehepartner scheiden lassen, kostet das Geld. Diese Kosten können sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa