Auch Spendenbescheinigungen, die Spenden aus dem Jahr 2017 betreffen, müssen dem Finanzamt ab diesem Jahr nicht mehr vorgelegt werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
Auch Spendenbescheinigungen, die Spenden aus dem Jahr 2017 betreffen, müssen dem Finanzamt ab diesem Jahr nicht mehr vorgelegt werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
7. März 2018
Auch Spendenbescheinigungen, die Spenden aus dem Jahr 2017 betreffen, müssen dem Finanzamt ab diesem Jahr nicht mehr vorgelegt werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl