Rückerstattete Beitrräge an ein Versorgungswerk müssen nicht versteuert werden, wenn die Mitgliedschaft nur kurze Zeit Bestand. Dies urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Foto: Oliver Berg/dpa Oliver Berg

Rückerstattete Beitrräge an ein Versorgungswerk müssen nicht versteuert werden, wenn die Mitgliedschaft nur kurze Zeit Bestand. Dies urteilte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Foto: Oliver Berg/dpa

Oliver Berg

(dpa)