Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Härteausgleich. Aus diesem Grund gibt es keine Stufenregelung wie bei der Einkommensteuer. Foto: Hans Wiedl Hans-Jürgen Wiedl

Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Härteausgleich. Aus diesem Grund gibt es keine Stufenregelung wie bei der Einkommensteuer. Foto: Hans Wiedl

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)