Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Härteausgleich. Aus diesem Grund gibt es keine Stufenregelung wie bei der Einkommensteuer. Foto: Hans Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Härteausgleich. Aus diesem Grund gibt es keine Stufenregelung wie bei der Einkommensteuer. Foto: Hans Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
6. Juni 2019
Bei der Erbschaftsteuer gibt es einen Härteausgleich. Aus diesem Grund gibt es keine Stufenregelung wie bei der Einkommensteuer. Foto: Hans Wiedl