Bei einer verbilligten Wohnraumvermietung erhält der Immobilieneigentümer Steuervorteile. Allerdings nur, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden. Foto: Jens Büttner Jens Büttner

Bei einer verbilligten Wohnraumvermietung erhält der Immobilieneigentümer Steuervorteile. Allerdings nur, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden. Foto: Jens Büttner

Jens Büttner

(dpa)