Bei einer verbilligten Wohnraumvermietung erhält der Immobilieneigentümer Steuervorteile. Allerdings nur, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
Bei einer verbilligten Wohnraumvermietung erhält der Immobilieneigentümer Steuervorteile. Allerdings nur, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
25. Juli 2018
Bei einer verbilligten Wohnraumvermietung erhält der Immobilieneigentümer Steuervorteile. Allerdings nur, wenn mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden. Foto: Jens Büttner