Finanzämter berechnen für eine Steuernachzahlung derzeit eine Zinshöhe von sechs Prozent. Ob diese Praxis verfassungsgemäß ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Foto: Frank Leonhardt Frank Leonhardt

Finanzämter berechnen für eine Steuernachzahlung derzeit eine Zinshöhe von sechs Prozent. Ob diese Praxis verfassungsgemäß ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Foto: Frank Leonhardt

Frank Leonhardt

(dpa)