Finanzämter berechnen für eine Steuernachzahlung derzeit eine Zinshöhe von sechs Prozent. Ob diese Praxis verfassungsgemäß ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Foto: Frank Leonhardt
Frank Leonhardt
Finanzämter berechnen für eine Steuernachzahlung derzeit eine Zinshöhe von sechs Prozent. Ob diese Praxis verfassungsgemäß ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Foto: Frank Leonhardt
Frank Leonhardt
9. Dezember 2016
Finanzämter berechnen für eine Steuernachzahlung derzeit eine Zinshöhe von sechs Prozent. Ob diese Praxis verfassungsgemäß ist, muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Foto: Frank Leonhardt