Wird die Riester-Rente als Einmalzahlung abgefunden, gilt eine ermäßigte Besteuerung. Foto: Andrea Warnecke Andrea Warnecke

Wird die Riester-Rente als Einmalzahlung abgefunden, gilt eine ermäßigte Besteuerung. Foto: Andrea Warnecke

Andrea Warnecke

(dpa)