Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmietet, wird bei den Kosten steuerlich entlastet. Das kann auch der Fall sein, wenn der Steuerzahler keine feste Tätigkeitsstätte hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/Illustration Andrea Warnecke

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmietet, wird bei den Kosten steuerlich entlastet. Das kann auch der Fall sein, wenn der Steuerzahler keine feste Tätigkeitsstätte hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/Illustration

Andrea Warnecke

(dpa)