Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmietet, wird bei den Kosten steuerlich entlastet. Das kann auch der Fall sein, wenn der Steuerzahler keine feste Tätigkeitsstätte hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/Illustration
Andrea Warnecke
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmietet, wird bei den Kosten steuerlich entlastet. Das kann auch der Fall sein, wenn der Steuerzahler keine feste Tätigkeitsstätte hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/Illustration
Andrea Warnecke
20. Mai 2020
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung anmietet, wird bei den Kosten steuerlich entlastet. Das kann auch der Fall sein, wenn der Steuerzahler keine feste Tätigkeitsstätte hat. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/Illustration