Setzen Lehrer ihren Hund als Schulhund ein, können sie die Kosten für das Tier in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Ralf Hirschberger Ralf Hirschberger

Setzen Lehrer ihren Hund als Schulhund ein, können sie die Kosten für das Tier in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Ralf Hirschberger

Ralf Hirschberger

(dpa)