Setzen Lehrer ihren Hund als Schulhund ein, können sie die Kosten für das Tier in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Ralf Hirschberger
Ralf Hirschberger
Setzen Lehrer ihren Hund als Schulhund ein, können sie die Kosten für das Tier in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Ralf Hirschberger
Ralf Hirschberger
6. März 2019
Setzen Lehrer ihren Hund als Schulhund ein, können sie die Kosten für das Tier in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Foto: Ralf Hirschberger