Auch der Verzicht auf eine Vergütung wird steuerlich als Spende anerkannt. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Foto: Armin Weigel (Archiv)
Armin Weigel
Auch der Verzicht auf eine Vergütung wird steuerlich als Spende anerkannt. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Foto: Armin Weigel (Archiv)
Armin Weigel
9. Dezember 2016
Auch der Verzicht auf eine Vergütung wird steuerlich als Spende anerkannt. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Foto: Armin Weigel (Archiv)