Auch der Verzicht auf eine Vergütung wird steuerlich als Spende anerkannt. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Foto: Armin Weigel (Archiv) Armin Weigel

Auch der Verzicht auf eine Vergütung wird steuerlich als Spende anerkannt. Dafür gelten jedoch besondere Voraussetzungen. Foto: Armin Weigel (Archiv)

Armin Weigel

(dpa)