Bei einer einzelnen Veranlagung können Ehegatten einen Behindertenpauschbetrag hälftig unter sich aufteilen. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel

Bei einer einzelnen Veranlagung können Ehegatten einen Behindertenpauschbetrag hälftig unter sich aufteilen. Foto: Armin Weigel/dpa

Armin Weigel

(dpa)