Wer sein beruflich genutztes Notebook selber angeschafft hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Allerdings muss der Kaufpreis in diesem Fall meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Christin Klose

Wer sein beruflich genutztes Notebook selber angeschafft hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Allerdings muss der Kaufpreis in diesem Fall meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Christin Klose

(dpa)