Wer sein beruflich genutztes Notebook selber angeschafft hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Allerdings muss der Kaufpreis in diesem Fall meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
Wer sein beruflich genutztes Notebook selber angeschafft hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Allerdings muss der Kaufpreis in diesem Fall meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Christin Klose
6. Februar 2018
Wer sein beruflich genutztes Notebook selber angeschafft hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Allerdings muss der Kaufpreis in diesem Fall meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn