Wegen einer Erkrankung kann es nötig sein, eine Ausbildung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen – unter bestimmten Bedingungen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa Ralf Hirschberger

Wegen einer Erkrankung kann es nötig sein, eine Ausbildung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen – unter bestimmten Bedingungen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Ralf Hirschberger

(dpa)