Wegen einer Erkrankung kann es nötig sein, eine Ausbildung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen – unter bestimmten Bedingungen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
Ralf Hirschberger
Wegen einer Erkrankung kann es nötig sein, eine Ausbildung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen – unter bestimmten Bedingungen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa
Ralf Hirschberger
10. Juni 2020
Wegen einer Erkrankung kann es nötig sein, eine Ausbildung zu unterbrechen. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen – unter bestimmten Bedingungen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa