Erst wenn die Ausbildungszeit offiziell beendet ist, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlungen einstellen. Foto: Roland Holschneider
Roland Holschneider
Erst wenn die Ausbildungszeit offiziell beendet ist, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlungen einstellen. Foto: Roland Holschneider
Roland Holschneider
15. Februar 2017
Erst wenn die Ausbildungszeit offiziell beendet ist, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlungen einstellen. Foto: Roland Holschneider