Erst wenn die Ausbildungszeit offiziell beendet ist, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlungen einstellen. Foto: Roland Holschneider Roland Holschneider

Erst wenn die Ausbildungszeit offiziell beendet ist, darf die Familienkasse die Kindergeldzahlungen einstellen. Foto: Roland Holschneider

Roland Holschneider

(dpa)