Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa Arne Dedert

Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa

Arne Dedert

(dpa)