Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
13. Mai 2020
Passiert es, dass Anleger wegen einer Unternehmensspaltung neue Aktien erhalten, wird darauf keine Abgeltungssteuer fällig. Foto: Arne Dedert/dpa