Verbrauchertipp: So sparen Sie Steuern

Steuerpflichtige Personen haben jedes Jahr bis zum letzten Tag des Monats Mai, Zeit ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Wenn Sie dies in den letzten Jahren vergessen haben und nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, können Sie dies auch noch rückwirkend (vier Jahre) nachholen.

Aufwendige Kosten von der Steuer absetzten

Nicht jeder Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber nutzt die Option, sich von einer erfahrenen Finanzberatung unterstützen zu lassen. Sie können zahlreiche Kosten, die Sie persönlich für Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Weiterbildung aufwenden, von der Steuer absetzten. Zahlreiche Menschen investieren viel Aufwand und Geld für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Belege, die die Ausgaben von Reisekosten, Stellenanzeigen, Fotos usw. bestätigen, können unter Werbungskosten angegeben und eingereicht werden. Auch die täglichen Fahrtkosten können bis zu einem Betrag von 4500 Euro abgesetzt werden. Beachten Sie, dass Sie korrekte Angaben machen, da das Finanzamt die Länge der Fahrstrecke genau nachvollziehen kann.

Verbindungs- und Gerätekosten steuerlich geltend machen

Der Staat bietet Ihnen viele Wege und Gelegenheiten, Ihre Steuerausgaben zurückzuerhalten. So kann auch der Umzug an einen neuen Wohnort abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich dieser näher an Ihrer Arbeitsstelle befindet. Des Weiteren können Sie die Quittungen gekaufter Bücher in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Wichtig ist, dass es sich um Fachbücher bzw. Bücher mit wissenswerten Details bezüglich Ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Beinahe jeder Haushalt verfügt über einen Computer, privaten Arbeitsplatz, ein Mobiltelefon oder einen Internetanschluss. Selbst wenn Sie diese Geräte nicht ausschließlich, sondern nur zum Teil für berufliche Zwecke verwenden, können Verbindungs- und Gerätekosten steuerlich geltend gemacht werden.

Die professionelle Hilfestellung

Von legalen Tipps und Tricks in Bezug auf eine Einkommensteuererklärung kann jeder nur profitieren. Unzähligen Menschen versäumen Ihr Recht, Ausgaben in Ihrer Steuererklärung anzugeben und geltend zu machen. Die Hilfe eines professionellen Steuerberaters oder einer Finanzberatung, wie beispielweise Swiss Life Select, kann sich durchaus bezahlt machen.

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