Gewaltspiele, auch als Killerspiele oder Ego-Shooter bekannt, sollen steuerlich belastet werden, fordern derzeit die Vertreter eines Österreichischen Elternverbandes.

Österreichische Eltern fordern Steuer auf Gewaltspiele ©Flickr/Bruce W Martin II

Der Ruf nach einer Steuer auf Gewaltspiele und gewaltverherrlichende Medien sorgt seit einigen Wochen für heftige Diskussionen in Niederösterreich. Damit wollen sie es Liebhabern dieser Spiele nicht einfach nur schwerer machen, indem diese im Erwerb letztlich teurer werden; vielmehr sollen die Einnahmen zu einem sinnvollen Zweck verwendet werden, so die Idee des Niederösterreichischen Landesverbandes der Elternvereine an Höheren und Mittleren Schulen.
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Die kürzlich eingeführte Fettsteuer in Dänemark sorgt derzeit für hitzige Diskussionen. Wovon sich die Regierung Mehreinnahmen und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung erhofft, ist für Industrie und Handel ein Alptraum.

Fettsteuer in Dänemark: Billiger leben ohne kleine Sünden? ©Flickr/TheHungryDudes

Denn bevor die Fettsteuer in Dänemark eingeführt wurde, deckte sich die Bevölkerung mit Massen an entsprechenden Lebensmitteln ein, solange diese noch günstiger zu bekommen waren. Die Folge waren Lieferengpässe, leere Lager und Stress in den Produktionshallen. Doch nach der Einführung der neuen Steuer warten noch ganz andere Herausforderungen auf Hersteller und Händler, und letztlich sind es vor allem die Verbraucher, welche die Rechnung für die ungewöhnliche Idee bezahlen müssen.
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Tributum: Steuern im alten Rom

Autor: Christian
abgelegt in: Grundlagen

Mit dem tributum oder Tribut wurden Steuern im alten Rom gezahlt. Die öffentlichen Abgaben mussten in vielen antiken Staaten geleistet werden und wurden zum Beispiel zur Finanzierung von städtischen Bauprojekten genutzt.

Tributum: Steuern im alten Rom - Forum Romanum ©Flickr/Sebastian Bergmann

Das Tribut, lateinisch tributum, bezeichnet die Steuern, die sowohl Bürger eines Staates als auch die Einwohner unterworfener Städte und Provinzen zahlen mussten. Wer sich heute also über steigende Steuern und sonstige Abgaben ärgert, muss sich nicht grämen: Schon seit Jahrtausenden wissen Staatsoberhäupter, wie sie an das Geld ihrer Bürger herankommen. Und sogar die Frage, ob diese Abgaben dann auch sinnvoll verwendet werden, ist ebenso alt wie heftig umstritten.
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Was ist eigentlich die Ökosteuer?

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Die Ökosteuer geistert immer wieder durch die Medien, und doch wissen längst nicht alle Deutschen, was genau es mit diesem Begriff eigentlich auf sich hat. Was also steckt dahinter?

Was ist eigentlich die Ökosteuer? ©Flickr/southgeist

Eine Ökosteuer als solche gibt es in Deutschland nämlich gar nicht. Vielmehr wurde der Begriff geprägt, als sie sogenannte ökologische Steuerreform in Kraft trat, die ab dem 01. April 1999 bestehende Gesetze umformulierte und Abgaben neu regelte. Als Teil dieser Steuerreform wurde die Stromsteuer eingeführt, die es bis zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben hatte und deren Einnahmen an anderer Stelle für Entlastung der Verbraucher sorgen sollten.
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Steuern auf die Rente sind ein Thema, das seit einigen Jahren viele Rentner verunsichert. Wer schon vor der Neuregelung da Rentenalter erreicht hatte und nur eine geringe bis mittlere Rente bezieht, für den ändert sich jedoch wenig.

Steuern auf Rente ©Flickr/maveric2003

Steuern für die Rente bezahlen müssen allerdings die meisten von denen, die erst jetzt aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Alterseinkünfte beziehen. Der Grad der Besteuerung hängt dabei von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel vom Renteneinstiegsdatum und der Art der Rente. Der Wechsel zur Neuregelung erfolgt in Einzelschritten noch bis zum Jahr 2040, erst dann wird die Umstellung von der Besteuerung der Altersvorsorge zur „nachgelagerten“ Einkommenssteuer abgeschlossen sein.

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Kurz vor Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist Ende 2008 ist die neue Gesetzgebung zur Erbschaftsteuer vom Bundestag beschlossen und von Bundespräsident Köhler unterschrieben worden.

Tresor © Flickr/markhillaryAm ersten Januar 2009 tritt die Steuerreform für Erben in Kraft. Einiges hat sich geändert, vor allem im Bereich der vererbten Immobilien und bei den Steuerfreibeträgen. Auf die ca. vier Milliarden Euro Einnahmen durch die Erbschaft- und Schenkungssteuer möchte Vater Staat dennoch nicht verzichten.

Wird eine Immobilie selbst über einen Zeitraum von zehn Jahren durch die Erben als Hauptwohnsitz genutzt, so bleibt sie steuerfrei. Sollte der Erbe innerhalb dieser Zeit umziehen, kommt es zu einer Nachversteuerung. Einen Sonderfall stellen Witwen und Witwer dar, die ihrer Gesundheit wegen in ein Pflegeheim umziehen müssen.

Wird die Immobilie nicht als Wohnsitz genutzt, so werden zur Ermittlung der Erbschaftsteuer die neuen Freibeträge hinzugezogen. Diese belaufen sich ab Januar für Ehegatten auf 500.000 Euro, für Kinder auf 400.000 Euro, für Enkel auf 200.000 Euro und für Geschwister auf 20.000 Euro. Neben den erhöhten Freibeträgen ist auch das Endvermögen neu eingeführt worden, das in der Grundvermögensbewertungsverordnung auf komplexe Weise und durch Gutachten ermittelt wird.

Ebenfalls über zehn Jahre müssen Betriebe weitergeführt werden bei gleichzeitiger Sicherung der Arbeitsplätze, damit das Erbe steuerfrei bleibt. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Betrieb sieben Jahre lang weiterzuführen und 15 Prozent Erbschaftsteuer zu zahlen.

Eine weitere Neuerung sind die Steuertarife, die sich von Januar an in einem Rahmen von 7% bis zu 50% bewegen, je nach Verwandschaftsgrad, bzw. Steuerklasse und zu versteuerndem Vermögen. Auf einigen Seiten kann man sich jetzt schon online ausrechnen lassen, wie die Erbschaftsteuerreform sich auswirken könnte.


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