Steuern auf die Rente sind ein Thema, das seit einigen Jahren viele Rentner verunsichert. Wer schon vor der Neuregelung da Rentenalter erreicht hatte und nur eine geringe bis mittlere Rente bezieht, für den ändert sich jedoch wenig.
Steuern für die Rente bezahlen müssen allerdings die meisten von denen, die erst jetzt aus dem Arbeitsleben ausscheiden und Alterseinkünfte beziehen. Der Grad der Besteuerung hängt dabei von vielen Faktoren ab, so zum Beispiel vom Renteneinstiegsdatum und der Art der Rente. Der Wechsel zur Neuregelung erfolgt in Einzelschritten noch bis zum Jahr 2040, erst dann wird die Umstellung von der Besteuerung der Altersvorsorge zur „nachgelagerten“ Einkommenssteuer abgeschlossen sein.
Ob man in die USA auswandern möchte, dort in Urlaub fahren will oder mit einer Geldanlage im Land der unbegrenzten Möglichkeiten liebäugelt. Am Ende stellt sich für viele die gleiche Frage: Mit was für Steuern muss man in den USA rechnen? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die in den USA zu entrichtenden Steuern gegeben werden.
Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich in den USA danach, in welchem Bundesstaat bzw. in welcher Stadt man wohnhaft ist. Zudem wird zwischen Residents (in den USA wohnende Personen) und Non Residents weiterlesen »
Beim Erwerb von Grund und Boden muss man in Deutschland Grunderwerbsteuer entrichten. Dazu zählen allerdings auch bebaute Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile, Eigentumswohnungen sowie die Rechte an solchen.
Die Grunderwerbsteuer ist einmalig zu entrichten. In den meisten Grundstückskaufverträgen ist festgelegt, dass der Käufer die Steuer, die in allen Bundesländern ausser Hamburg und Berlin 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, entrichten muss. Falls der dieser Leistung jedoch nicht nachkommt, kann auch der Verkäufer vom Finanzamt belangt werden.
Nutzniesser der Grunderwerbsteuer-Einnahmen ist aber nicht der Staat, sondern sind die jeweiligen Bundesländer, in denen die Grundstücke, Immobilien etc. liegen, diese können die Einnahmen jedoch auf die Kommunen weiter verteilen.
Kauft man beispielsweise ein Grundstück mit Gebäude für 100.000 Euro, so sind weiterlesen »
Es mag viele Gründe geben, weswegen sich Menschen an einem anderen Ort eine Zweitwohnung zulegen. Sei es, dass sie als Pendler zu weit von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen oder der Student, der in einer anderen Stadt studiert. Und nicht zu vergessen ist der Zweitwohnsitz am Urlaubsort, wo eine Ferienwohnung unterhalten oder sich ein Grundstück gekauft wird.
Für all diese Situationen haben die meisten Kommunen in Deutschland beschlossen, die Besitzer einer Zweitwohnung mit einer Zweitwohnsitzsteuer zu belegen. Dabei ist es unerheblich, ob man Mieter der Immobilie ist oder wie bei einer Ferienimmobilie der Eigentümer. Maßgeblich ist, dass man als Bürger einer Kommune im dortigen Melderegister verzeichnet ist. So richtet sich die Höhe er Zweitwohnsitzsteuer auch nach der Jahreskaltmiete; handelt es sich um eine Eigentumswohnung, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen, die auch beim Haus bauen fällig wird.
Gerade für Studenten ist diese Steuer eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung, von der sie jedoch unter Umständen befreit werden können. In der Regel geschieht das durch die Geltendmachung als Werbungskosten in der Steuererklärung. Was bei Pendlern funktioniert, da sie steuerpflichtig sind, greift bei Studenten ohne Einkommen ins Leere, da sie keine Steuern zahlen und somit keine Werbungskosten geltend machen können. Sie müssen die Zweitwohnsitzsteuer als Verlustvortrag geltend machen, also eine Einkommensteuer mit negativem Einkommen abgeben.
Grundsätzlich dient die Zweitwohnsitzsteuer nur der Kasse der Kommunen; der Nutzer der Wohnung hat davon meist nicht viel. Daher sollte überlegt werden, nur solche Zweitwohnsitze zu besteuern, wo wirklich positive Einkünfte zu erwarten sind: nämlich bei den Ferienobjekten.