Die Mehrwertsteuer soll auf 25% erhöht werden. Haltet Ihr das Gerücht für Unsinn oder wird die Steuererhöhung nach der Wahl schneller zur Realität als man annimmt?

Rausgerutscht ist es wohl angeblich Klaus F. Zimmermann, dem Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Mehrwertsteuer soll von 19% auf 25% angehoben werden. Mir persönlich reicht es langsam. Bei der jährliche Steuererklärung wird die Summe, die ich wiederbekomme immer weniger, und nun darf ich bald auch noch mehr Mehrwertsteuer bezahlen. Vor der Wahl dürften diese Neuigkeiten für keinen der Kanzlerkandidaten gut aussehen.

25% Mehrwertsteuer - Unsinn?©flickr/Daniel Garcia Peris

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Beim Erwerb von Grund und Boden muss man in Deutschland Grunderwerbsteuer entrichten. Dazu zählen allerdings auch bebaute Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile, Eigentumswohnungen sowie die Rechte an solchen.

Die Grunderwerbsteuer ist einmalig zu entrichten. In den meisten Grundstückskaufverträgen ist festgelegt, dass der Käufer die Steuer, die in allen Bundesländern ausser Hamburg und Berlin 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt, entrichten muss. Falls der dieser Leistung jedoch nicht nachkommt, kann auch der Verkäufer vom Finanzamt belangt werden.

Grunderwerbsteuer, Fälligkeit, Berechnung, Höhe, Gebäude, Immobilien, Grundstück

Nutzniesser der Grunderwerbsteuer-Einnahmen ist aber nicht der Staat, sondern sind die jeweiligen Bundesländer, in denen die Grundstücke, Immobilien etc. liegen, diese können die Einnahmen jedoch auf die Kommunen weiter verteilen.

Kauft man beispielsweise ein Grundstück mit Gebäude für 100.000 Euro, so sind weiterlesen »


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Die Sektsteuer, im Amtsdeutsch auch Schaumweinsteuer, ist ein Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms Anfang des 20. Jahrhunderts. Damals zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte eingeführt, spült die Sektsteuer heute mehr als 400 Millionen Euro jährlich in die Kasse des Bundes.

Champagner © flickr / 96dpi

Es schlug das Jahr 1902 als Kaiser Wilhelm II. die Schaumweinsteuer einführte, schließlich musste sowohl der Kaiser-Wilhelm-Kanal (heute Nord-Ostsee-Kanal) sowie seine repräsentative Kriegsflotte irgendwie finanziert werden. Da kam die Idee von dieser speziellen Luxussteuer gerade recht.

Sektsteuer: Relikt aus der Zeit Kaiser Wilhelms II.

1933 zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs in der Krise abgeschafft und 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt, wurde die Sektsteuer in Deutschland zum Inbegriff für Steuern, die einmal für einen bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden. Mehr noch: 1952 wurde die Schaumweinsteuer per Gesetzt sogar auf weitere Produkte ausgedehnt. Neben Sekt und Champagner, gilt sie auch für Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein und Likörweine. Auf Wein wird hingegen keine Verbrauchsteuer erhoben.

Die Höhe der Sektsteuer ist genau festgelegt, sie beträgt 136 Euro je Hektoliter Sekt. Rechnet man dies auf eine handelsübliche Flasche mit einem Fassungsvermögen von 0,7 Litern um, sind das 1,02 Euro Getränkesteuer je Flasche. weiterlesen »


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Nichts ist umsonst. Schon gar nicht alles, was Freude macht. Wenn unsereins in die Kneipe geht, dann zahlt er die teilweise unverschämt hohen Preise nicht nur in die Tasche des Wirtes, auch der Staat steht hinter der Theke und hält die Hand auf und das schon seit mehreren hundert Jahren.

Dass der Deutsche schon immer gerne tief und oft ins Glas geschaut hat, ist nichts neues. Nicht umsonst beherbergt unser Land eine der besten Bierbrautraditionen der Welt. Was läge da näher, als auch den abendlichen Spaß in der Kneipe zu besteuern.

Bier © flickr / hurtingbombz

In der Tat ist die Getränkesteuer eine Abgabe auf bestimmte alkoholische und nichtalkoholische Getränke.

Diese Verbrauchssteuer, deren Erhebung hauptsächlich in Gemeindehand liegt, zielt darauf, die Steuerkraft abzuschöpfen, die beim Ausschank durch den Getränkeumsatz entsteht.

Steuerpflichtig ist  je nach Kommunalrecht nicht der Konsument sondern derjenige, der die Getränke entgeltlich abgibt, also der Wirt. Die Getränkesteuer taucht zum Glück nicht in der eigenen Steuererklärung auf.

Diese Tatsache bewahrt den Gast natürlich nicht davor, die Steuerlast des  Wirtes über die Rechnung auf dem Bierdeckel mehr oder weniger wieder auszugleichen. weiterlesen »


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Vor kurzem feierten wir bei einem Freund dessen Geburtstag. Es war eine lustige Runde zusammen gekommen. Am späteren Abend kamen wir auch zu dem Thema der leidigen Steuern.

Dabei meinte ein Oberschlauer, die Steuern könnten sinken, wenn jeder ehrlich seiner Steuern zahlen würde. Wir würden alle keine ordnungsgemäße und vollständige Steuererklärung abgeben. Jeder von uns habe geldwerte Vorteile, die er versteuern müsste

Das ließen wir nicht auf uns sitzen und forderten ihn auf, Beispiele zu bringen. Er solle einmal erklären was geldwerte Vorteile sind. Da ruderte er zurück und meinte, die meisten geldwerten Vorteile würden bei Arbeitnehmern schon vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. weiterlesen »


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Die Abgeltungssteuer - weniger Kleingeld © flickr / helmet13

2009 kommt steuerrechtlich einiges auf uns zu. Eine der wichtigsten Änderungen nennt sich Abgeltungssteuer und betrifft die Versteuerung von Kapitalanlagen. Die neue Steuer ist eine Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt vom Finanzamt einbehalten und kann nicht wie bisher als Steuerschuld in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden.

Die Abgeltungssteuer betrifft die Erträge aus Kapitalanlagen. Dabei werden ab 2009 zu 100 % die Dinge versteuert, die bestehende Kapitalanlagen abwerfen: So zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten.

Das bedeutet höhere Einnahmen für den Staat und ein Minus für den Anleger. Dieser muss jetzt zahlen, auch da, wo früher die sogenannte Spekulationsfrist gegriffen hätte. Nach der war bisher in einem gewissen Zeitraum der Kursgewinn steuerfrei. Das ist jetzt nicht mehr so, dadurch wird es unerheblich sein, wie alt eine Geldanlage ist, um sie zu versteuern.

Die Höhe der Steuer beträgt ab 2009 25 %. Dieser Prozentsatz kann sich durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf bis zu 28 % erhöhen. Dabei sind auch Privatpersonen zukünftig nicht vor dem Zugriff der Steuerklaue gefeiht: Wo früher nur 50 % der Einkünfte aus Kapitalanlagen versteuert werden mussten, sind es mit der neuen Abgeltungssteuer 100%.


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Gebühren und Beiträge

Autor: Christian Block
abgelegt in: Grundlagen

In meinem letzten Beitrag habe ich mich gefragt, was sind Steuern? In diesem Beitrag möchte ich mich mit den Gebühren und Beiträgen beschäftigen, die genauso wie die Steuern zu den Zwangsabgaben gehören.

Bei den Steuern galt das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bei den Gebühren und Beiträgen hingegen erhält ein Bürger oder ein Unternehmen eine Leistung gegen eine Gegenleistung. Die Gebühren und Beiträge unterscheiden sich allerdings in der Art und im Zeitpunkt der Gegenleistung.

Reisepass mit biometrischen Daten © sebastiankippe (Flickr)

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren muss man meist zahlen, wenn man in öffentlichen Behörden eine Leistung in Anspruch nehmen will: Wer sich beispielsweise einen Pass ausstellen lässt, muss hierfür eine Verwaltungsgebühr zahlen. Man weiß allerdings hier auch ganz genau wofür man die Gebühr eigentlich bezahlt. Man erhält also für sein gegebenes Geld eine unmittelbare Gegenleistung.

Auch Benutzungsgebühren gibt es, zum Beispiel zahlt man diese bei Nutzung einer öffentlichen Einrichtung wie etwa einem Schwimmbad. Auch hier bezahlt man an der Kasse seinen Eintritt und bekommt unmittelbar eine Gegenleistung, indem man nun das Schwimmbad nutzen darf. Hier gibt es zahlreiche weitere Beispiele, etwa wenn man Parkplatzgebühren zahlen muss oder auch wenn man öffentliche Verkehrseinrichtungen nutzen will.

Beiträge

Und letztendlich gibt es auch noch die Beiträge. Im Gegensatz zu den Gebühren erhält man hier nicht sofort eine entsprechende Gegenleistung, diese ist sozusagen in die Zukunft verschoben. Das heißt es ist zwar möglich, dass ich eine entsprechende Gegenleistung erhalte, wann ich diese bekomme ist aber erstmal noch unklar. Im Gegensatz zu den Gebühren kommt es somit nicht auf einen tatsächlichen Vorteil an, den man erhält, sondern es reicht schon die Möglichkeit, dass man irgendwann vielleicht diesen Vorteil bekommen könnte. Zu den Beiträgen gehören etwa Rentenversicherungs- oder auch Arbeitslosenversicherungsbeiträge als prominentestes Beispiel, aber auch Kurtaxen und Straßenanliegerbeiträge.

Im Gegensatz zu den Steuern, bei denen ein Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herrscht, sind die Gebühren und Beiträgen von einem Äquivalenzprinzip dominiert. Es besagt, dass das was man einzahlt, dem entspricht, was man auch wiederbekommen soll. Wer also viel einzahlt, der bekommt auch viel dafür wieder.


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Was sind Steuern?

Autor: Christian Block
abgelegt in: Grundlagen

Steuern, jeder muss sie zahlen, aber warum man sie zahlt und wie man verschiedene Arten der Steuern unterscheiden kann, darüber haben sich die meisten wahrscheinlich noch gar keine Gedanken gemacht. Daher möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Steuern beschäftigen.

Heute schon Steuern gezahlt? © Paul Keleher (Flickr)

Damit Deutschland seiner Verpflichtung als Sozialstaat nachkommen kann, benötigt es Geld. Doch woher dieses Geld nehmen? Genau, man nimmt es von den Bürgern und Unternehmen. Dies geschieht allerdings nicht nur mit Hilfe der Steuern, denn diese sind nur ein Teil der Staatseinnahmen!

Zu den Staatseinnahmen gehören: Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Staates, der Staat betätigt sich also mit unternehmerischer Gewinnerzielungsabsicht. Zudem könnte man auch zu den Staatseinnahmen die Aufnahme von Krediten zählen, allerdings ist das sehr strittig, denn es handelt sich nicht wirklich um Einnahmen, denn diese müssen schließlich später wieder zurückgezahlt werden. Zu den größten Einnahmearten des Staates gehören daher zweifelsohne die Zwangsabgaben! Das Wort “Zwang” sagt hier schon einiges aus, der Staat zwingt Bürger und Unternehmen einen gewissen Teil ihres Geldes dem Staat abzugeben, damit das Land Deutschland seinen Verpflichtungen als Sozialstaat nachkommen kann. Denn letztendlich nimmt der Staat nicht nur Geld ein, sondern gibt dieses auch an die Bevölkerung zurück!

Und was sind jetzt eigentlich Steuern?

Definiert sind Steuern im § 3 AO. Es handelt sich danach um “Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.”

Es müssen also Geldleistungen sein, können also keine Sachen oder Gegenstände sein. Wäre sicherlich lustig, wenn man seine Steuerschulden als Bauer mit einer Kuh begleichen will, das geht natürlich nicht. Zudem bekommt man für Steuern keine unmittelbare Gegenleistung. Man muss das eher im großen Ganzen sehen, schließlich bekommt man indirekte Gegenleistungen in Form von öffentlichen Einrichtungen, etwa Bildung in der Schule oder man kann sich Bücher in der Bibliothek ausleihen oder auch die Dienste der Polizei und Feuerwehr gehören hierzu. Alles Einrichtungen, die ohne Steuern (oder teilweise auch Gebühren und Beiträge) schwer zu realisieren wären, zumindest könnte sie dann nicht jeder nutzen. Steuern haben also auch etwas gutes, auch wenn man das nicht sofort sieht oder sehen will.

Steuern werden nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, was zum Beispiel am Deutlichsten bei der Einkommensteuer ausgeprägt sein dürfte. Das heißt, wer viel verdient, der muss auch viel zahlen und umgekehrt. Erreicht wird das über die verschiedenen Einkommensteuersätze. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Einkommensteuersatz. Damit auch jeder der Verpflichtung seine Steuern zu zahlen nachkommt, gibt es die steuerlichen Nebenleistungen, bei denen es sich um Strafen handelt, die der Staat allen auferlegt, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Daher sollte man immer schön zahlen, denn sonst kann es wirklich unangenehm für einen werden! Neben den Steuern gibt es noch weitere Einnahmequellen des Staates, auf die ich in einem anderen Beitrag eingehen werde.


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