Bei einer Bank oder einem sonstigen Kreditinstitut die Sparanlage Tagesgeld zu wählen, ist bei vielen deutschen Verbrauchern überaus beliebt – kann man sich doch hier im Gegensatz zu spekulativen Aktiengeschäften auf einen zuvor festgelegten garantierten Zinssatz verlassen.

Wer langfristig planen und genau wissen möchte, wie viel seine Kapitalanlage nach einem bestimmten Zeitraum an Gewinn abgeworfen haben wird, der kann auf einen Tagesgeldrechner zurückgreifen. Benötigt man beispielsweise in absehbarer Zeit eine bestimmte Geldsumme, hilft dieser Kalkulator, das benötige Anlagekapital zu berechnen, um den erforderlichen Betrag nach einer bestimmten Anzahl von Tagen, Wochen oder Monaten rechtzeitig zu erreichen. Andersherum ist es auch möglich: Ein Tagesgeldrechner lässt Sie wissen, wann genau Sie über eine bestimmte Summe verfügen und auf diese zur Erfüllung Ihres Wunsches zurückgreifen können. Darüber hinaus wird der erforderliche Steuersatz mitberechnet.

Berechnung durch Zinssatz möglich

Schlicht einige grundlegende Variablen in den Rechner eingegeben, schon erhält man das gewünschte Ergebnis. Der entscheidende Faktor für die Berechnung beim Tagesgeld sind die jeweils unterschiedlichen Zinssätze, denn diese sind die Multiplikatoren, die im Endeffekt über die Höhe des Gewinns entscheiden. Aus genau diesem Grunde sollte man auch vor Abschluss eines Vertrages sämtliche Angebote zu Tagesgeld vergleichen und sich so die verschiedenen Zinssätze der Kreditinstitute aufzeigen lassen. Zinssätze werden abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen jährlich, quartalsweise oder sogar wöchentlich offeriert.


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Die Abgeltungssteuer - weniger Kleingeld © flickr / helmet13

2009 kommt steuerrechtlich einiges auf uns zu. Eine der wichtigsten Änderungen nennt sich Abgeltungssteuer und betrifft die Versteuerung von Kapitalanlagen. Die neue Steuer ist eine Quellensteuer, das heißt, sie wird direkt vom Finanzamt einbehalten und kann nicht wie bisher als Steuerschuld in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden.

Die Abgeltungssteuer betrifft die Erträge aus Kapitalanlagen. Dabei werden ab 2009 zu 100 % die Dinge versteuert, die bestehende Kapitalanlagen abwerfen: So zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten.

Das bedeutet höhere Einnahmen für den Staat und ein Minus für den Anleger. Dieser muss jetzt zahlen, auch da, wo früher die sogenannte Spekulationsfrist gegriffen hätte. Nach der war bisher in einem gewissen Zeitraum der Kursgewinn steuerfrei. Das ist jetzt nicht mehr so, dadurch wird es unerheblich sein, wie alt eine Geldanlage ist, um sie zu versteuern.

Die Höhe der Steuer beträgt ab 2009 25 %. Dieser Prozentsatz kann sich durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf bis zu 28 % erhöhen. Dabei sind auch Privatpersonen zukünftig nicht vor dem Zugriff der Steuerklaue gefeiht: Wo früher nur 50 % der Einkünfte aus Kapitalanlagen versteuert werden mussten, sind es mit der neuen Abgeltungssteuer 100%.


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Kapitalertragsteuer auf Zinsen

Autor: Christian Block
abgelegt in: Kapitalvermögen

Zinsen aus Sparguthaben unterliegen der Kapitalertragsteuer, welche eine spezielle Erhebungs-Form der Einkommensteuer ist. Speziell bezeichnet man sie auch als Zinsabschlagsteuer. Doch man kann jede Menge Geld sparen, wenn man einen Freistellungauftrag erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht.

Lachendes Geld © materials boy (Flickr)

Momentan ist es noch so, dass Zinsen aus Bankguthaben pauschal mit 30 Prozent besteuert werden, das heißt, wenn man Zinsen auf sein Bankkonto gutgeschrieben bekommt und keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, dann sind hiervon bereits 30 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen worden! Ab 2009 ändert sich dieses Verfahren grundlegend und es wird die neue Abgeltungsteuer fällig, die ich in einem meiner nächsten Beiträge behandeln werde. In diesem Beitrag geht es daher noch um das aktuelle Kapitalertragsteuerverfahren, das bis Ende 2008 noch gültig ist!

Jemand der Zinserträge von 100 Euro hatte, der muss hierfür 30 Prozent Kapitalertragsteuer abführen sowie hierauf nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Insgesamt würden also 31,65 Euro automatisch von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Um dies zu verhindern, sollte man unbedingt einen Freistellungsauftrag oder wenn die Umstände gegeben sind, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Bei Erteilung des Freistellungsauftrags bleiben dann 801 Euro bei Ledigen oder 1602 Euro bei Verheirateten ohne Berücksichtigung, es werden dann keine Steuern fällig.

Ab 2009 ändert sich das Verfahren im Rahmen der Abgeltungsteuer, die Beträge in Höhe von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro bleiben gleich, allerdings heißt das Ganze dann “Sparer-Pauschbetrag” (§ 20 Abs. 9 EStG n.F.).

Das heißt man darf bis zu dieser Grenze Zinserträge beziehen ohne dafür Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen. Eine noch höhere Freigrenze, gibt es mit der Nichtveranlagungsbescheinigung (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG), die man einreichen kann, wenn man voraussichtlich gar keine Einkommensteuer zahlen muss. Das ist dann sinnvoll, wenn man mehr als die genannten 801 Euro (1602 Euro bei Verheirateten) beziehen wird und beispielsweise ansonsten über gar keine weiteren Einkünfte verfügt. Das kann beispielsweise bei einem Student der Fall sein, der ein dickes Bankkonto besitzt und hieraus sehr hohe Zinsen bezieht und ansonsten nicht weiter arbeiten muss.

Wer vergessen hat einen Freistellungsauftrag einzureichen, muss aber nicht verzweifeln, denn er kann sich die zuviel bezahlten Steuern einfach im Rahmen der Einkommensteuererklärung wiederholen. Hierzu muss man einfach bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP den entsprechenden Betrag angeben und wenn hier zuviel gezahlt wurde, bekommt man den entsprechenden Betrag von seinem Finanzamt wieder erstattet. Im Übrigen kann der Freistellungsauftrag auch auf die verschiedenen Bankinstitute verteilt werden, man muss nur darauf achten, dass er in der Summe nicht die oben genannten Werte übersteigt, ansonsten kann es passieren, dass man dem Finanzamt alles detailliert nachweisen muss.


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