Steuern für Lehrer: Freibeträge und Versicherungen bei Beamten

Steuern für Lehrer werden genauso geregelt, wie für andere Beamte auch. Programme für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen auch die Regelungen für Lehrer und ihre Freibeträge nach den neuesten Urteilen.

Steuern für Lehrer werden, wie bei den anderen der 1,8 Millionen Beamten in Deutschland auch, nach der Tabelle B berechnet, deren Sätze etwas höher als regulär sind. Allerdings fallen hierbei die Sozialversicherung und die Rentenversicherung weg, wodurch sich die Berechnungen deutlich anders ergeben, als es bei Angestellten oder Arbeitern der Fall ist. Programme wie QuickSteuer 2010 helfen bei der Erstellung der Einkommensteuer.

Steuern für Lehrer lassen sich mit Steuerprogrammen errechnen

Während sich manche über die Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Beamten- und Lehrergehältern ihre Sorgen machen, sind andere damit betraut, sich Gedanken über die Rechtmäßigkeit einzelner Urteile zu machen. So haben in letzter Zeit die Fragen nach der Zweitwohnsitzsteuer für Beamte und das Absetzen von Arbeitszimmern für Lehrer immer wieder für Furore gesorgt. Ersteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Seit September 2009 dürfen auch Lehrer wieder ihr Arbeitszimmer mit einem Freibetrag absetzen. Diese Regelungen war im Jahr 2007 eingeschränkt worden, mit der Begründung, es dürfe nur noch dann abgesetzt werden, wenn alle betriebliche und berufliche Arbeit sich hier abspielt. Lehrer sind jedoch hauptsächlich an der Schule anzutreffen. Doch da Lehrer die Korrektur von Arbeiten und die Vorbereitung des Unterrichts selten an der Schule vornehmen können, hatte diese Neuregelung erheblich zu Missgunst geführt und wurde vom Bundesfinanzhof erfolgreich angezweifelt.

Freibeträge und Versicherungen werden wie bei anderen Beamten geregelt

Neben diesen beiden Brennpunkten gibt es auch etliche andere Fragen, mit denen sich Lehrer bei ihren Steuern beschäftigen müssen. Wie sieht es beispielsweise mit Schulbüchern aus? Und Computern? Klassenfahrten? Im Internet gibt es hierzu einige Tipps. Um die Einkommensteuererklärung nach den jeweils neuesten Gesichtspunkten auszufüllen, kann man sich derweil vertrauensvoll an die vielen Steuerprogramme wenden, die auch die Steuern für Lehrer mit in ihrer Software berücksichtigen.

Auch die Steuerberatung online kann bei Problemen mit Steuern für Lehrer mühelos in Anspruch genommen werden.