So sparen Selbstständige Steuern

So sparen Selbstständige Steuern

Gegenüber dem Dasein als Angestellter nimmt man als Selbständiger viele Nachteile in Kauf. Im Krankheitsfall hat man keine Einkünfte, es greift keine Arbeitslosenversicherung und auch für die eigene Rente ist man voll selbst verantwortlich. Vorteile bestehen dagegen bei den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten vor allem was die Nutzung von Auto, Telefon, Computer und Handy betrifft. Diese Möglichkeiten sollten möglichst optimal genutzt werden.

Den Privat-PKW in die Firma einbringen

Eine der einfachsten Möglichkeiten Steuern zu sparen ist es, sich einen Firmenwagen zuzulegen oder das private Auto zu einem Firmenfahrzeug zu deklarieren. Da den Finanzämtern die Kontrolle einer Unzahl von Fahrtenbüchern zu mühselig ist, besteht hierbei die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung der privaten Anteile der Nutzung sowohl was die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer betrifft. Ähnlich verhält es sich hinsichtlich des privaten Anteils der Nutzung von Kommunikationsgeräten wie Telefon, Handy oder Computer. Auch hier wird in der Regel pauschaliert und keine einzelne Trennung zwischen beruflich und privat motivierten Anrufen vorgenommen. Sofern man kein Reisegewerbe angemeldet hat, lohnt sich in vielen Fällen die Pauschalierung auch beim PKW.

Mieten statt kaufen führt zu direkter Absetzbarkeit

Bei größeren Anschaffungen wie einem Firmenwagen, einer Telefonanlage oder einem Computersystem sind die entsprechenden Ausgaben bei der Einkommensteuer nicht direkt in voller Höhe abzugsfähig. Vielmehr muss eine auf mehrere Jahre gestaffelte „Absetzung für Abnutzung“ kurz AfA vorgenommen werden. Wer stattdessen ein Fahrzeug least, kann die Leasing-Raten in der Regel in voller Höhe als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Voll steuerlich absetzbar ist außerdem jegliche Art von Bürobedarf, welcher für die Führung des Unternehmens benötigt wird. Bei Bewirtungskosten wird dagegen unterschieden. Diese sind bei Essen mit Geschäftspartnern zu 70 Prozent abzugsfähig. Der Grund dafür ist, dass man als Inhaber bei Restaurantbesuchen mit Geschäftsfreunden in der Regel mit dabei ist und Aufwendungen für die eigene Ernährung spart. Bewirtungsausgaben für eigene Angestellte können dagegen in voller Höhe abgezogen werden. Auch bei der Sozialversicherung für die Angestellten können Selbstständige Steuern sparen. Die Gesellschaft für Consulting pro votum hat sich auf das Thema sozialversicherungsrechtliche Beurteilung spezialisiert. Auf der Homepage www.pro-votum.de können Sie sich genauer über das Unternehmen informieren.

Auf gute Beratung setzen

Wer sich als Selbständiger nicht tiefergehend in Steuerfragen einarbeiten möchte, sollte mit einem Steuerberatungsbüro zusammen arbeiten. Denn im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann es anderenfalls zu einem bösen Erwachen mit hohen Nachzahlungen kommen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht, kann es von Vorteil sein, eine Spezialkanzlei zu konsultieren.

Foto: Fotolia, 42170761, goodluz