Zumindest Privatpersonen können diverse haushaltsnahe Leistungen von der Steuer absetzen, wenn sie gewisse Punkte beachten. Selbst der Schornsteinfegerbesuch für all diejenigen, die noch einen Kamin oder Ofen haben, kann so abgerechnet werden.
Die kompletten Kosten werden natürlich nicht erstattet, aber 20% der Kosten können gerade bei größeren Reparaturen eine Menge Geld sparen.
Maximal können 6000€ angerechnet werden, wovon daher bis zu 1200€ von der Steuer zu sparen sind, wenn man es richtig anstellt.
Rechnungen müssen richtig ausgestellt sein
Die Zahlungen an Handwerker und Schornsteinfeger müssen allerdings per Rechnung geschehen sein, Barzahlung auf die Hand werden nicht berücksichtigt, da man für den Bescheid die Rechnung, sowie den Nachweis, dass das Geld an den Handwerker ging (also ein Kontoauszug, bzw. eine Überweisung, etc.) braucht.
Hinzu kommt, dass nur der Arbeitslohn und die Fahrtkosten abzugsfähig sind, was besonders dann wichtig ist, wenn man sich Dinge neu anfertigen lässt. Materialkosten etwa für einen Parkettboden sind daher nicht inbegriffen und müssen auch in der Steuererklärung ausgerechnet werden.
Das sollte man unbedingt beachten, wenn es darum geht, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen, da diese nur für die Steuer verwendet werden kann, wenn die Kosten einzeln aufgelistet sind.
Handwerksleistungen im Haushalt
Diese Steuererleichterung beinhaltet Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im Haushalt, etwa, wenn der Boden erneuert werden muss, Wände, Fenster oder Türen abgedichtet werden, Wasser-, Strom- und Heizungsanlagen ausgetauscht werden, die Reparaturen von Haushaltsgeräten oder aber die Modernisierung von Bad oder Küche.
Zu beachten ist, dass diese Arbeiten nur dann angerechnet werden können, wenn sie in der Wohnung, bzw. dem Haus statt finden, Anfertigungen von Fenstern, Türen, etc. in einer Werkstatt können daher nicht mit angerechnet werden.