Pendlerpauschale - Neuregelung ab 2010

Autor: Christian
abgelegt in: Steuerreform

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht freuen sich die 20  Millionen Pendler und fahren motivierter zur Arbeit. Denn das Urteil besagt, dass die Regelung, wie sie von der Merkel-Regierung geordnet wurde, rechtwidrig ist. Bis 2010 soll eine neue Regelung her.

Am 1.1.2007 kam die Regelung, dass man erst ab dem 21. Kilometer eine Pauschale für den Arbeitsweg bekommt - doch diese Pendlerpauschale ist Schnee von Gestern. Ein Bäcker aus Baden Württemberg klagte und ging bis vor das Bundesverfassungsgericht - wo er Recht bekamt. Eine Pendler-Pauschale ab Kilometer 21 verstößt gegen das Grundgesetz.

Autobahn © Flickr / John Spooner
Pendler bekommen eine Rückzahlung vom Finanzamt

Nun hat der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Zeit bis 2010 eine neue Steuerreform einzubringen, die der Verfassung entspricht. Bis dorthin gelten die alten Bedingungen, so dass man pro Kilometer 30 Cent Pauschale anrechnen lassen kann - und dies gilt Rückwirkend seit der Einführung am 1.1.2007 - also viel Geld, dass den Bundesetat erstmal belastet.

Insgesamt belastet diese Entscheidung des BVG die Finanzen des Bundeshaushalts mit 7,5 Milliarden - so die erste Hochrechnung, die vermutlich voll durch Neuverschuldung finanziert werden müssen.

Die fällige Steuerrückzahlung soll so schnell wie möglich stattfinden. Dies soll auch die Konjunktur durch die Kauflust der Konsumenten steigern. Vermutlich kommt die Rückzahlung im ersten Quartal des kommenden Jahres.


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  1. Torsten Jentzsch schreibt:

    Hallo,
    da man ja jetz bis 01.01.2007 die Pendlerpauschale rückwirkend beantragen kann wollt ich mal wissen wie ich da jetzt genau vorgehe.
    Danke

  2. sarah schreibt:

    gibt es ein Formular, um die Pauschale oder den Zuschuss zu beantragen???

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