Mehr Schutz für Geldanleger: Warnhinweis für Finanzprodukte

Mehr Schutz für Geldanleger: Warnhinweis für Finanzprodukte

Damit Verbraucher auf die Risiken ihrer Geldanlagen hingewiesen werden, schreibt die Bundesregierung seit 2012 die Aushändigung eines Vermögensanlage-Informationsblattes vor. Umgangssprachlich hat sich für dieses der Begriff „Beipackzettel“ eingebürgert. Die Europäische Union hat nun eine deutliche Verschärfung der Informationspflichten beschlossen, die neuen Regelungen treten Anfang  2015 in Kraft.
Artikelgebend sind Warnhinweise für Finanzprodukte.

Neue Inflationspflichten der Finanzwirtschaft

Die Organe der Europäischen Union stärken den Verbraucherschutz bei Finanzanlageprodukten mittels einer Vereinheitlichung der Informationsblätter für Fondsanlage und Versicherungsprodukte sowie durch die Verpflichtung zu erweiterten Angaben. Vor allem die mit einer konkreten Geldanlage verbundenen Entgelte müssen künftig eindeutig offengelegt und in ihren Auswirkungen auf den Ertrag exakt beschrieben werden. Neu ist die Kennzeichnung besonders kompakter Finanzprodukte mit einem Warnhinweis. Dieser macht den Anleger darauf aufmerksam, dass die von ihm ins Auge gefasste Form der Geldanlage schwer zu verstehen ist, und veranlasst den Sparer im Idealfall dazu, eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren erlaubt die neue Verordnung die ausdrückliche Kennzeichnung nachhaltiger Geldanlageprodukte, sodass an der Ökobilanz orientierte Anleger diese leichter als bisher erkennen können. Nachhaltige Geldanlagen müssen dabei von der EU vorgegebene Standards einhalten.

Die neue Verordnung erhöht den Schutz für Anleger

Die neue Verordnung verbessert den Verbraucherschutz bei Geldanlagen erheblich und verhindert, dass Anleger sich die mit einer guten möglichen Rendite oftmals verbundenen Risiken nicht bewusst machen und infolge einer Finanzkrise unerwartete Verluste erleiden. Allerdings weisen die neuen und europaweit einheitlichen Bestimmungen zum Anlegerschutz einige Schwachstellen auf: So unterliegen als einfach eingestufte Finanzprodukte wie einzelne Aktien und Anleihen nicht den strengen Informationsrichtlinien. Des Weiteren gelten sie auch nicht für Produkte zur Riester-Rente, obgleich es sich hierbei um die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge handelt (lesen Sie auch hier mehr zum Thema) und die sich einzelnen Anbieter hinsichtlich der Kosten erheblich unterscheiden. Immerhin schützen die Bedingungen für die Zertifizierung der Riester-Rente den Anleger weitgehend vor Verlusten.

Verbraucher müssen die Informationsblätter tatsächlich lesen

Die Aushändigung von Informationsblättern als Verbraucherschutzmaßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen. Einen wirksamen Anlegerschutz bieten gedruckte Informationen naturgemäß nur, wenn Verbraucher diese tatsächlich lesen und verstehen. Wer sich dennoch für ein riskantes Finanzprodukt entscheidet, wählt bewusst und hinreichend informiert das größere Risiko. Extrem riskante Anlageformen darf eine Aufsichtsbehörde aber in Zukunft leichter als heute verbieten.

Foto: Fotolia, 15427061, richterfoto

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